Erasmus+ | Fragen & Antworten

Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) über das Erasmus+ Programm und die Abwicklung durch die Bundesvereinigung Nachhaltigkeit. Sinngemäß gelten die Antworten für alle Personengruppen (Auszubildende, junge Fachkräfte, ausbildendes Personal, Lehrkräfte an Einrichtungen der Berufsbildung).

Wie bewerbe ich mich?

Sie bewerben sich nicht formell, sondern melden sich einfach über unser Formular an. Wir prüfen Ihre Anmeldung auf Konformität und nehmen anschließend mit Ihnen Kontakt auf.

Gibt es eine Alters-Beschränkung?

Eine generelle Altersbeschränkung für Auslandspraktika mit Erasmus+ gibt es nicht. Wir fordern jedoch ein Mindestalter bei Alleinreisenden von 18 Jahren.

Verlängert sich meine Ausbildungszeit, was ist mit verpassten Inhalten zuhause?

Nein. Auslandspraktika sind grundsätzlich Ausbildungszeit und verlängern diese nicht. Sie setzen diese nur an einem anderen Ort fort. Das Berufsbildungs-Gesetz gestattet eine Gesamtdauer eines Auslandsaufenthaltes, die „ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten“ soll (§2 Absatz 3 BBiG). Es unterstützt damit Auslandsaufenthalte explizit.

Insofern sollten verpasste Lerninhalte Bestandteil der Lernvereinbarung sein, mit der die Lernziele während des Auslandsaufenthaltes festgelegt werden. Der Ausbildungsbetrieb und ggf. die Berufsschule müssen vor Antritt der Reise hier zustimmen.

Sollten Sie während der Ausbildung (z.B. bei verkürzter Ausbildung) keine Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt haben, können Sie diesen bis zu 1 Jahr nach Abschluss durchführen.

Ich habe schon studiert und einen Abschluss; jetzt mache ich eine Berufsausbildung. Kann ich dann noch an Erasmus teilnehmen?

Ja. Ausschlaggebend ist, dass sich Teilnehmende aktuell in einer förderfähigen, berufsbildenden Maßnahme befinden, was im Fall der Berufsausbildung klar gegeben ist. Die Vorbildung der Teilnehmenden ist für die Förderfähigkeit nicht relevant.

.

Ich bin in der Meister-/Meisterinnen-Ausbildung. Kann ich an Erasmus teilnehmen?

Ja, die Meister-/Meisterinnen-Ausbildung zählt ebenfalls als förderfähiger Bildungsgang für Lernende in der Berufsbildung.

.

Muss ich Urlaub für das Auslandspraktikum nehmen?

Die Regeln von Erasmus+ untersagen während einer regulären Ausbildung die Durchführung eines Auslandspraktikums unter Verwendung von Urlaub. Das Auslandspraktikum ist Bestandteil der Ausbildungszeit. Gleiches gilt während der Meister-/Meisterinnen-Ausbildung.

Welche Unterlagen sind für die Teilnahme nötig?

Wichtig sind bei Auszubildenden der Nachweis der Ausbildung (Ausbildungsvertrag) und eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Einverständnis (der Ausbildungsbetrieb muss während der Zeit des Auslandspraktikums das Ausbildungsgehalt fortzahlen); nach Abschluss der Ausbildung genügt eine Kopie des Prüfungszeugnisses.

Wir erwarten zudem ein kurzes Motivationsschreiben. Darüber hinaus benötigen wir stichpunktartig Angaben darüber (z.B. von Ihren Ausbilderinnen oder Ausbildern), was während des Auslandsaufenthaltes „gelernt“ werden soll. Dies wird in einer sog. „Lernvereinbarung“ festgehalten, die der gastgebende Betrieb im Ausland am Ende des Aufenthaltes durch seine Unterschrift bestätigen muss.

Ist ein Auslandspraktikum außerhalb der EU möglich?

Ja. Auslandsaufenthalte sind vorbehaltlich noch zur Verfügung stehender Mittel weltweit möglich mit Ausnahme der Länder und Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde.

Bitte begründen Sie einen Aufenthalt außerhalb Europas in Ihrem Motivationsschreiben. Wir sind bestrebt, übermäßige CO2-Emmissionen durch Flugreisen zu minimieren und verpflichtet,

  • ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten durch die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel zu fördern und
  • das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen.
Kann ich einen Praktikumsbetrieb selbst auswählen?

Sie sind in der Auswahl des Praktikumsbetriebes oder der Praktikumsinstitution völlig frei. Wir befürworten die selbständige Suche nach einer entsprechenden Organisation. Bitte legen Sie spätestens 1 Monat vor Antritt des Auslandsaufenthaltes eine Bestätigung des aufnehmenden Betriebes oder der aufnehmenden Organisation über die Aufnahme vor.

Wie finde ich als Azubi ein Unternehmen z.B. in Argentinien?

Für die Nicht-Europäischen Reiseziele haben wir leider keine Möglichkeit der Unterstützung für die Suche nach einem sog „aufnehmenden Unternehmen“, also dem Praktikumsbetrieb im Ausland. Dies müsste durch Sie durchgeführt werden.

Wie finde ich als Azubi ein Unternehmen z.B. in Dänemark?

Für die Europäischen Reiseziele können wir Ihnen Unterstützung für die Suche nach einem sog „aufnehmenden Unternehmen“, also dem Praktikumsbetrieb im Ausland, anbieten. Durch etliche Partner in vielen Ländern haben wir zahlreiche Möglichkeiten, hier erfolgreich zu sein.

Wie und wo finde ich eine Unterkunft?

Die Unterkunft muss selbst organisiert werden. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit dem Praktikumsbetrieb im Ausland, der Ihnen sicherlich Tipps geben kann, z.B. Gastfamilien oder lokale Mietangebote. Die einschlägigen Suchmaschinen im Internet sind erfahrungsgemäß eine große Hilfe.

Brauche ich ein Visum?

Innerhalb der EU benötigen Sie natürlich kein Visum.

Für die meisten außereuropäischen Reisen werden Sie ein Visum benötigen. Hierfür und ggf. über die Art des Visums informiert Sie in der Regel die konsularische Vertretung (Botschaft) Ihres Ziellandes. Beachten Sie hierbei auch mögliche Wartezeiten bis zur Ausstellung des Visums.

Bitte achten Sie auch auf Impf-Empfehlungen (z.B. Malaria, Gelbfieber o.ä.)

Brauche ich einen Reisepass?

Ja, für alle Reiseziele außerhalb der EU. Denken Sie daran, dass von der Beantragung bis zur Aushändigung manchmal viel Zeit vergeht und planen Sie dies rechtzeitig.

Brauche ich eine Krankenversicherung für das Ausland?

Ja. Sie werden automatisch über unseren Rahmenvertrag mit der Barmenia versichert. Den Beitrag in Höhe von 1 EUR/Tag behalten wir von der Förderung ein und rechnen direkt mit der Krankenversicherung ab. Sie erhalten eine Bestätigung über die Versicherung und ein Infoblatt über die Leistungen.

Brauche ich eine Haftpflicht-Versicherung?

Ja, der Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung, die auch im Ausland greift, ist notwendig.

 

Brauche ich eine Unfall-Versicherung?

Die Berufsgenossenschaft ist für das Ausland nicht zuständig. Daher muss eine Unfall-Versicherung separat abgeschlossen werden.

 

Ist ein Aufenthalt von 2 Monaten möglich?

Ja. Im Durchschnitt hat sich ein Praktikum mit einer Dauer von 6-8 Wochen bewährt. Jedoch können Sie in Abstimmung mit Ihrem Unternehmen auch eine andere Aufenthaltsdauer zwischen Minimum 10 und 89 Tagen (kurzfristiger Lernaufenthalt) bzw. darüber hinaus bis zu 365 Tage (langfristiger Lernaufenthalt) wählen.

Für ausbildendes Personal gilt ein Minimum von 2 Tagen Aufenthalt zzgl. Reisetage und ein Maximum von 60 Tagen (Job Shadowing) bzw. bis 365 Tage (Lehr- oder Schulungstätigkeit).

Kann ich auch nach Abschluss meiner Ausbildung teilnehmen?

Ja. Sie können bis zu einem Jahr nach Abschlussprüfung teilnehmen. Stichtag ist der Tag der Prüfung auf dem Abschlusszeugnis.

Allerdings müsste der Zeitraum so gewählt werden, dass die Reise (in diesem Fall die Rückkunft in Deutschland) spätestens zum Ende der Jahresfrist abgeschlossen ist.

Beispiel: Wenn Sie die Abschlussprüfung am 15.02.2024 gemacht haben, müssen Sie bis zum 14.02.2025 zurückgekommen sein.

Kann ich einen Aufenthalt verlängern?

Ja, sofern die maximale Höchstdauer für den gewählten Auslandsaufenthalt eingehalten wird (89 bzw. 365 Tage oder im Falle von ausbildendem Personal 60 Tage).

Kann ich mehrere Auslandsaufenthalte haben?

Ja. Im Prinzip könnten Sie z.B. im 2. Ausbildungsjahr und im 3. Ausbildungsjahr und dann noch innerhalb eines Jahres nach Abschluss Auslandsaufenthalte absolvieren.

Kann ich ein Praktikum in mehreren Betrieben machen?

Ja, sofern Sie dabei innerhalb eines Landes bleiben.

Kann ich ein Praktikum in mehreren Ländern machen?

Ja, hierfür sind jedoch separate Auslandsreisen und Stipendien notwendig mit jeweils separaten Verträgen.

Mehrere Länder in einer Kette können Sie derzeit jedoch nicht besuchen. Eine „Mobilität“ ist durch die Hin- und die Rückreise gekennzeichnet. Eine „Rundreise“ fällt derzeit nicht hierunter.

Kann ich im Land meines Auslands-Praktikums einfach bleiben?

Nein. Eine Förderung durch Erasmus+ ist nur möglich, wenn Sie auch wieder nach Deutschland zurückkehren.

Wie ist eine "Grüne Reise" definiert?

Grün bzw. als umweltfreundlich angesehen ist eine Reise dann, wenn Sie für den größten Teil der Reise eine Beförderungsart auf der Grundlage eines emissionsarmen Verkehrsmittels nutzen:

  • Bus
  • Bahn
  • Fahrrad
  • Fahrgemeinschaften (mindestens 2 Personen).

Diese Art der Reise wird finanziell besonders gefördert durch einerseits einen höheren Pauschalbetrag für die Reise und andererseits durch zusätzliche bezahlte Reisetage (bis zu 3 Tage jeweils für Hin- und Rückreise).

Zählt eine Flugreise als ein nachhaltiges Reisemittel?

Nein.

Zählt eine Auto/Motorrad als nachhaltiges Reisemittel?

Nur dann, wenn mindestens 2 Personen durch Erasmus+ gefördert werden und

  • mit dem selben Fahrzeug
  • die komplette Reise (Hin- und zurück)
  • an das selbe Ziel
  • für die selbe Aufenthaltsdauer

reisen (Fahrgemeinschaften).

Zählt eine Mitfahrgelegenheit (z.B. BlaBlaCar) als nachhaltiges Reisemittel?

Nein, es sei denn, dass mindestens 2 Personen durch Erasmus+ gefördert werden und

  • mit dem selben Fahrzeug
  • die komplette Reise (Hin- und zurück)
  • an das selbe Ziel
  • für die selbe Aufenthaltsdauer

reisen (Fahrgemeinschaften).

Zählt ein Schiff als nachhaltiges Reisemittel?

Nein. Ob ein Segelschiff als nachhaltig gewertet wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss gesondert geprüft werden.

Mein Betrieb fordert, dass mein Auslands-Praktikum mit meiner Ausbildung zu tun haben muss. Wie wird das realisiert?

Generell sollte dies so sein.

Zusätzlich wird dies auch in einer Lernvereinbarung festgehalten, die der Praktikumsbetrieb im Ausland unterzeichnen muss. Hier ist der Input Ihres Ausbilders / Ihrer Ausbilderin gefragt, um die Anforderungen so konkret wie möglich zu gestalten.

Muss ich in eine Ausbildung in einem nachhaltigen Beruf haben?

Gegenfrage: was ist ein nachhaltiger Beruf?

Es kommt darauf an, dass Sie Ihren eigenen Bezug zwischen Ihrem Beruf, ihrem beruflichen Handeln und der Nachhaltigkeit finden und bewahren. Als Anhalt für „Nachhaltigkeit“ können die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen dienen.

Darüber hinaus ist eine Ausbildung schon dadurch nachhaltiger, dass Sie ein Auslandspraktikum absolvieren und Ihre Perspektive wechseln. Schauen Sie während Ihres Praktikums auch darauf, wie Ihr Praktikumsbetrieb damit umgeht. Das kann Ihre Erfahrungen bereichern.

Welche Pflichten gibt es für die Dokumentation der Reise?

Als Nachweis der Reise genügen uns die PDFs der Tickets (z.B. Bus und Bahn) oder im Falle eines Flugzeuges dann die Bordkarten, immer jeweils für die Hin- und Rückreise.

Wir schließen mit Ihnen eine Lernvereinbarung ab, die von der Praktikumsorganisation zum Abschluss des Aufenthaltes gegengezeichnet werden muss. Den Inhalt der Lernvereinbarung – also das, was Sie „lernen“ möchten, können Sie uns vorschlagen.

Nach Rückkehr erhalten Sie einen Link von der Erasmus-Programmstelle mit einer kurzen Online-Umfrage, die Sie ausfüllen müssen.

An wen wird die Förderung ausgezahlt?

In der Regel wird das Geld direkt an Sie überwiesen, weil es sich um eine persönliche Zuwendung handelt. Hierfür fragen wir nach der Anmeldung Ihre Kontodaten ab. Wir überweisen nicht an den Betrieb.

In speziellen Fällen, bei denen wir die Organisation der Reise zusammen mit unseren europäischen Partnern durchführen, werden die entsprechenden Mittel zur Begleichung der Kosten einbehalten und weitergeleitet. Sollte ein Überschuss nach Abzug der direkten Kosten verbleiben, erhalten Sie diesen ausbezahlt.

Bitte beachten Sie, dass per Definition die Förderung durch Erasmus+ eine Zuwendung ist, die nicht unbedingt alle Kosten deckt. Sollten die Kosten höher sein, als die Förderung, müssen Sie den Differenzbetrag selbst tragen.

Wie sind die Modalitäten der Auszahlung?

In Ihrem Vertrag wird die Höhe der Förderung festgelegt, die wir vorher aufgrund der Vorgaben berechnet haben. Hiervon ziehen wir in der Regel den Beitrag für die Auslands-Krankenversicherung ab.

Vor Ihrer Reise erhalten sie eine Teilzahlung in Höhe von 80% der Fördersumme, nach Ihrer Reise, dem Vorliegen aller Nachweise und der Teilnahme an der Online-Umfrage der EU erhalten Sie die restlichen 20% ausgezahlt.

Ist die Förderung durch Erasmus+ steuerpflichtig?

Nein. Erasmus-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §3 Nr.44a EStG steuerfrei. Sie begründen kein Arbeitsverhältnis, sind zur Abdeckung des mit dem Auslandsaufenthalt verbundenen Mehraufwandes vorgesehen und stellen daher kein Einkommen dar.

Darüber hinaus mindern Stipendien aus dem Erasmus-Programm der EU nicht die Ausbildungsfreibeträge des § 33a Abs. 2 EStG (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München).

(Hinweis: dies stellt natürlich keine steuerliche Beratung dar, wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Steuerberatung).

Gibt es die Möglichkeit Auszubildende, die das schon gemacht haben, zu interviewen?

Wir haben auf unserer Webseite für Auszubildende & junge Fachkräfte 2 Beispiele als Video-Format hinterlegt. Auf der Youtube-Seite der Nationalen Agentur Erasmus+ gibt es hiervon noch mehr. Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen jedoch keine Namen von Teilnehmenden für ein Interview zukommen lassen, die bereits einen Auslandsaufenthalt absolviert haben.

Sind meine Fremsprachen-Kenntnisse ausreichend?

Ob dies im Alltag ausreicht, muss man eigentlich immer selbst erfahren. Auch sind die Niveau-Stufen eher theoretischer Natur. Sinn des Auslandsaufenthaltes ist natürlich auch, die Sprachkenntnisse zu vertiefen.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das sog. Online-Language-System der EU zu nutzen, mit dem Sie sich sprachlich vorbereiten können. Einen Link hierfür erhalten Sie nach Abschluss des Teilnehmenden-Vertrages.