Mitglied werden
Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied verpflichtet sich, einen jährlich im Voraus fällig werdenden Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Bei einer unterjährigen Aufnahme in die Bundesvereinigung, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig für das Jahr berechnet. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Dabei wird die Offenheit der Bundesvereinigung für die Allgemeinheit angemessen berücksichtigt.
Die Gründungsmitglieder, Ehrenmitglieder und jeweiligen Mitglieder des Präsidiums für die Dauer ihrer Amtszeit sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
Die Mitgliederversammlung hat zuletzt am 25. April 2015 über die Aufnahmegebühr und die Mitgliedsbeiträge beschlossen. Der im Voraus spätestens am 15.02. jeden Jahres zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt:
Status | Mitgliedsbeitrag |
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Natürliche Personen | 50,00 EUR/Jahr Keine Reduzierung möglich. |
Non-Profit-Organisationen (Vereine, Körperschaften, Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen) | 240,00 EUR/Jahr Ab einem Jahresumsatz von 50.000 EUR gilt die Regelung für KMU 3 (Kleine und Mittlere Unternehmen). |
KMU 1 (Ein-Mann-/Eine-Frau-Unternehmen) | 50,00 EUR/Jahr |
KMU 2 (mit 2 bis <10 Mitarbeitenden) | 120 EUR/Jahr |
KMU 3 (mit 10 bis <50 Mitarbeitenden) | 600,00 EUR/Jahr |
KMU 4 (mit 50 bis <200 Mitarbeitenden) | 2.400,00 EUR/Jahr |
Alle anderen juristischen Personen in der Form einer gewinnorientierten Organisation. | 5.000 EUR/Jahr |
Antrag auf Mitgliedschaft